Naturheilkundliche Behandlungen können bei Privat­kassen, Beihilfe und privaten Zusatz­versicherungen geltend gemacht werden. Die Rechnung dafür wird nach der derzeit gültigen Gebühren­ordnung für Heil­praktiker GebüH erstellt. Informationen über nicht erstattungsfähige - weil nicht anerkannte - Therapieverfahren erhalten Sie im Einzelfall im direkten Gespräch.

Versicherte der gesetzlichen Kassen zahlen einen Pauschal­betrag nach Zeit- und Material­aufwand. Viele Kassen erstatten seit kurzem bis zu 3 Osteo­pathie­behandlungen pro Jahr bei einem anerkannten Osteopathen/Osteopathin, Voraus­setzungen dafür ist ein ärztliches Privat­rezept für Osteo­pathie, das Sie zur ersten Behandlung mit­bringen sollten.

Termine Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung.

Hausbesuche sind möglich.

 

Upon request, consultations as well as workshops can be held in English.