Naturheilkundliche Behandlungen können bei Privatkassen, Beihilfe und privaten Zusatzversicherungen geltend gemacht werden. Die Rechnung dafür wird nach der derzeit gültigen Gebührenordnung für Heilpraktiker GebüH erstellt. Informationen über nicht erstattungsfähige - weil nicht anerkannte - Therapieverfahren erhalten Sie im Einzelfall im direkten Gespräch.
Versicherte der gesetzlichen Kassen zahlen einen Pauschalbetrag nach Zeit- und Materialaufwand. Viele Kassen erstatten seit kurzem bis zu 3 Osteopathiebehandlungen pro Jahr bei einem anerkannten Osteopathen/Osteopathin, Voraussetzungen dafür ist ein ärztliches Privatrezept für Osteopathie, das Sie zur ersten Behandlung mitbringen sollten.
Termine Montag bis Donnerstag nach Vereinbarung.
Hausbesuche sind möglich.
Upon request, consultations as well as workshops can be held in English.